Auf der
Spree-Oder-Wasserstraße von km 44,00 bis km 127,30 ist es einem Fahrzeug mit einer Abladetiefe von mehr als 1,75 m oder einem Schubverband mit einer Abladetiefe von mehr als 1,85 m verboten, einem anderen Fahrzeug oder Schubverband mit gleicher Abladetiefe zu begegnen. Satz 1 gilt nicht in folgenden Streckenabschnitten:
- a)
-
km 62,00 bis km 68,00;
- b)
-
km 92,40 bis km 97,70;
- c)
-
km 100,20 bis km 101,80;
- d)
-
km 104,35 bis km 105,10;
- e)
-
km 106,70 bis km 108,10;
- f)
-
km 121,50 bis km 127,30.