Auf der 
Spree-Oder-Wasserstraße von km 44,00 bis km 127,30 ist es einem Fahrzeug mit einer Abladetiefe von mehr als 1,75 m oder einem Schubverband mit einer Abladetiefe von mehr als 1,85 m verboten, einem anderen Fahrzeug oder Schubverband mit gleicher Abladetiefe zu begegnen. Satz 1 gilt nicht in folgenden Streckenabschnitten:
                    
                        - a)
- 
                            km   62,00 bis km   68,00; 
- b)
- 
                            km   92,40 bis km   97,70; 
- c)
- 
                            km 100,20 bis km 101,80; 
- d)
- 
                            km 104,35 bis km 105,10; 
- e)
- 
                            km 106,70 bis km 108,10; 
- f)
- 
                            km 121,50 bis km 127,30.