Die Einfahrt in die Fahrwasserenge nach Nummer 1 wird durch Signallichter geregelt. Sie bedeuten:
- a)
-
ein festes rotes Licht:
Verbot des Einfahrens. Ein Fahrzeug hat nach Möglichkeit außerhalb der Fahrrinne so anzuhalten, dass der Gegenverkehr sicher passieren kann;
- b)
-
ein festes grünes Licht:
Erlaubnis zum Einfahren.
Das Verbot der Einfahrt ist zu beachten. Bei außer Betrieb genommenen Lichtern finden die Bestimmungen des § 6.07 Anwendung.