Die Einfahrt in die Fahrwasserenge nach Nummer 1 wird durch Signallichter geregelt. Sie bedeuten:
                    
                        - a)
- 
                            
                                ein festes rotes Licht:
                                
 
 Verbot des Einfahrens. Ein Fahrzeug hat nach Möglichkeit außerhalb der Fahrrinne so anzuhalten, dass der Gegenverkehr sicher passieren kann;
 
- b)
- 
                            
                                ein festes grünes Licht:
                                
 
 Erlaubnis zum Einfahren.
 
                    Das Verbot der Einfahrt ist zu beachten. Bei außer Betrieb genommenen Lichtern finden die Bestimmungen des § 6.07 Anwendung.