Abweichend von Nummer 1 ist bei Tag einem Fahrzeug oder einem Verband das Überholen gestattet, wenn folgende Breiten und Abladetiefen jeweils nicht überschritten werden:
                    
                        - aa)
- 
                            1,70 m bei einer Breite von bis zu 6,25 m; 
- bb)
- 
                            1,40 m bei einer Breite von bis zu 8,20 m; 
- cc)
- 
                            1,30 m bei einer Breite von bis zu 9,50 m.