Abweichend von Nummer 1 ist bei Tag einem Fahrzeug oder einem Verband das Überholen gestattet, wenn folgende Breiten und Abladetiefen jeweils nicht überschritten werden:
- aa)
-
1,70 m bei einer Breite von bis zu 6,25 m;
- bb)
-
1,40 m bei einer Breite von bis zu 8,20 m;
- cc)
-
1,30 m bei einer Breite von bis zu 9,50 m.