Ausfertigungsdatum: 16.12.2011
Auf dem Verbindungskanal zur Leine müssen beim Begegnen Fahrzeuge oder Verbände abweichend von den §§ 6.04 und 6.05 Backbord an Backbord vorbeifahren. Die Vorschriften des § 6.07 über das Begegnen im engen Fahrwasser bleiben unberührt.