(BinSchStrO)
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Ausfertigungsdatum: 16.12.2011


§ 15.19 BinSchStrO Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen

Bei Wasserständen von mehr als 500 cm am Elbpegel der Schleuse Parey wird der Schleusenbetrieb eingestellt.