Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV)
Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk

Ausfertigungsdatum: 18.12.2002


§ 6 BinSchSprFunkV Anforderungen für den Erwerb der Erlaubnis

Der Bewerber muss für die Erteilung der Erlaubnis das 15. Lebensjahr vollendet und die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben.