Stand: Geändert durch Art. 1 G v. 16.6.2011 I 1090
Abschnitt 1  Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2  Steueraussetzung und Besteuerung
Abschnitt 3  Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten
Abschnitt 4  Beförderung und Besteuerung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 5  Steuervergünstigungen
Abschnitt 6  Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen
Abschnitt 7  Schlussbestimmungen