Stand: Geändert durch Art. 1 G v. 16.6.2011 I 1090
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
Abschnitt 3 Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 5 Steuervergünstigungen
Abschnitt 6 Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen