Inhaber der in § 5 Nummer 1 bis 3 angeführten Prüfungszeugnisse bedürfen nicht der Prüfung nach § 5a.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen