Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung


Ausfertigungsdatum: 19.12.1974

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 3 G v. 19.12.2018 I 2672

Erster Teil Arbeitsrechtliche Vorschriften
Erster Abschnitt Durchführung der betrieblichen Altersversorgung
Zweiter Abschnitt Auszehrungsverbot
Dritter Abschnitt Altersgrenze
Vierter Abschnitt Insolvenzsicherung
Fünfter Abschnitt Anpassung
Sechster Abschnitt Geltungsbereich
Siebter Abschnitt Betriebliche Altersversorgung und Tarifvertrag
Unterabschnitt 1 Tariföffnung; Optionssysteme
Unterabschnitt 2 Tarifvertrag und reine Beitragszusage
Zweiter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften