Die Zuständigkeit der obersten Dienstbehörde für die Festsetzung der Versorgungsbezüge (einschließlich Dienstunfallfürsorge) gegenüber Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, deren Versorgung auf 
        
            - 1.
- 
                einem Beamten- oder Richterverhältnis zum Bund, 
- 2.
- 
                einem Vertrag mit dem Bund, 
- 3.
- 
                
                    einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis als 
                     
                        - a)
- 
                            Bundespräsidentin oder Bundespräsident, 
- b)
- 
                            Mitglied der Bundesregierung, 
- c)
- 
                            Parlamentarische Staatssekretärin oder Parlamentarischer Staatssekretär, 
- d)
- 
                            Präsidentin oder Präsident oder Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, 
- e)
- 
                            Bundesbeauftragte oder Bundesbeauftragter für den Datenschutz, 
- f)
- 
                            Wehrbeauftragte oder Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages oder 
- g)
- 
                            Bundesbeauftragte oder Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der Deutschen Demokratischen Republik 
 
- 4.
- 
                (weggefallen) 
        beruht, wird nach Maßgabe der Anlage 1 auf die Service-Center Versorgung der Generalzolldirektion nach Anlage 2 (im Folgenden Service-Center genannt) übertragen, soweit in dieser Anordnung nichts Abweichendes geregelt ist.