Die Zuständigkeit der obersten Dienstbehörde für die Festsetzung der Versorgungsbezüge (einschließlich Dienstunfallfürsorge) gegenüber Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, deren Versorgung auf
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einem Beamten- oder Richterverhältnis zum Bund,
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einem Vertrag mit dem Bund,
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einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis als
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Bundespräsidentin oder Bundespräsident,
- b)
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Mitglied der Bundesregierung,
- c)
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Parlamentarische Staatssekretärin oder Parlamentarischer Staatssekretär,
- d)
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Präsidentin oder Präsident oder Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts,
- e)
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Bundesbeauftragte oder Bundesbeauftragter für den Datenschutz,
- f)
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Wehrbeauftragte oder Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages oder
- g)
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Bundesbeauftragte oder Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der Deutschen Demokratischen Republik
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(weggefallen)
beruht, wird nach Maßgabe der Anlage 1 auf die Service-Center Versorgung der Generalzolldirektion nach Anlage 2 (im Folgenden Service-Center genannt) übertragen, soweit in dieser Anordnung nichts Abweichendes geregelt ist.