Diese Anordnung regelt die Durchführung 
        
            - 1.
- 
                der Festsetzung und Regelung der Versorgungsbezüge (einschließlich Dienstunfallfürsorge), 
- 2.
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                des Versorgungsausgleichs und des Bundesversorgungsteilungsgesetzes, 
- 3.
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                der Versorgungslastenteilung, 
- 4.
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                der Versorgungsangelegenheiten nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (im Folgenden G 131 genannt), 
- 5.
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                weiterer Aufgaben, die im Zusammenhang mit den Aufgaben nach den Nummern 1 bis 4 stehen, 
- 6.
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                der Entscheidung über Widersprüche und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus den in den Nummern 1 bis 5 genannten Bereichen.