Diese Anordnung regelt die Durchführung
- 1.
-
der Festsetzung und Regelung der Versorgungsbezüge (einschließlich Dienstunfallfürsorge),
- 2.
-
des Versorgungsausgleichs und des Bundesversorgungsteilungsgesetzes,
- 3.
-
der Versorgungslastenteilung,
- 4.
-
der Versorgungsangelegenheiten nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (im Folgenden G 131 genannt),
- 5.
-
weiterer Aufgaben, die im Zusammenhang mit den Aufgaben nach den Nummern 1 bis 4 stehen,
- 6.
-
der Entscheidung über Widersprüche und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus den in den Nummern 1 bis 5 genannten Bereichen.