Ausfertigungsdatum: 27.04.2012
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 999)
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
Gebühren-
nummer | Gebührenpflichtige individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Gebühr in Euro |
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1 | Erteilung eines Zertifikats nach § 15a Absatz 2 Satz 1 des BDBOS-Gesetzes für eine Funkleitstelle ohne Überprüfung eines Endgerätes durch die BDBOS | 234
zuzüglich 2,37 pro Leistungsmerkmal |
2 | Erteilung eines Zertifikats nach § 15a Absatz 2 Satz 1 des BDBOS-Gesetzes für eine Funkleitstelle mit Überprüfung eines Endgerätes durch die BDBOS | 263
zuzüglich 11,82 pro Leistungsmerkmal und zuzüglich 42,54 pro Testfall |
3 | Erteilung eines Zertifikats nach § 15a Absatz 2 Satz 1 des BDBOS-Gesetzes für ein sonstiges Endgerät (außer Funkleitstellen) ohne Überprüfung eines Endgerätes durch die BDBOS | 170
zuzüglich 2,37 pro Leistungsmerkmal |
4 | Erteilung eines Zertifikats nach § 15a Absatz 2 Satz 1 des BDBOS-Gesetzes für ein sonstiges Endgerät (außer Funkleitstellen) mit Überprüfung eines Endgerätes durch die BDBOS | 198
zuzüglich 11,82 pro Leistungsmerkmal und zuzüglich 42,54 pro Testfall |
5 | Erteilung eines Änderungszertifikats nach § 15a Absatz 3 Satz 2 des BDBOS-Gesetzes für eine Funkleitstelle ohne Überprüfung durch die BDBOS | 328
zuzüglich 76 pro Änderungsfallgruppe zuzüglich 4,73 pro nachzuweisendem Leistungsmerkmal |
6 | Erteilung eines Änderungszertifikats nach § 15a Absatz 3 Satz 2 des BDBOS-Gesetzes für eine Funkleitstelle mit Überprüfung durch die BDBOS | 384
zuzüglich 113 pro Änderungsfallgruppe und zuzüglich 42,54 pro Testfall |
7 | Erteilung eines Änderungszertifikats nach § 15a Absatz 3 Satz 2 des BDBOS-Gesetzes für ein sonstiges Endgerät (außer Funkleitstellen) ohne Überprüfung durch die BDBOS | 263
zuzüglich 76 pro Änderungsfallgruppe zuzüglich 4,73 pro nachzuweisendem Leistungsmerkmal |
8 | Erteilung eines Änderungszertifikats nach § 15a Absatz 3 Satz 2 des BDBOS-Gesetzes für ein sonstiges Endgerät (außer Funkleitstellen) mit Überprüfung durch die BDBOS | 320
zuzüglich 113 pro Änderungsfallgruppe und zuzüglich 42,54 pro Testfall |
9 | Entscheidung über die angezeigte Änderung nach § 15a Absatz 3 Satz 5 des BDBOS-Gesetzes | 70 |
10 | Ausnahmegenehmigung zur Verwendung nicht zertifizierter Endgeräte im Digitalfunk BOS nach § 15a Absatz 4 Satz 1 des BDBOS-Gesetzes | 121 |