Bundesbanklaufbahnverordnung (BBankLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbankbeamtinnen und Bundesbankbeamten

Ausfertigungsdatum: 06.08.2010


§ 4 BBankLV Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst

Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst wird in einem Studiengang an der Fachhochschule der Deutschen Bundesbank durchgeführt. § 13 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.