Bundesbanklaufbahnverordnung (BBankLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbankbeamtinnen und Bundesbankbeamten

Ausfertigungsdatum: 06.08.2010


§ 3 BBankLV Einrichtung von Vorbereitungsdiensten

Für die Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Bankdienstes werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. § 10 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt unberührt.