AZRG-Durchführungsverordnung (AZRG-DV)
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister


Ausfertigungsdatum: 17.05.1995

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.12.2018 I 2424; 2019 I 10

Abschnitt 1 Inhalt des Registers
Abschnitt 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde
Abschnitt 3 Datenübermittlung durch die Registerbehörde
Abschnitt 4 Auskunft an den Betroffenen
Abschnitt 5 Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen, Sperrung und Löschung von Daten
Abschnitt 6 Schlußvorschriften