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Außenwirtschaftsfachwirtprüfungsverordnung (AWPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft und Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft


Ausfertigungsdatum: 05.06.2017

Stand: Ersetzt V 806-22-6-1 v. 19.7.2005 I 2191 (FachkAußPrV)

Eingangsformel
§ 1 Gegenstand
§ 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
§ 4 Handlungsbereiche
§ 5 Handlungsbereich „International Business Management umsetzen“
§ 6 Handlungsbereich „Risk- und Changemanagement sicherstellen“
§ 7 Handlungsbereich „Außenhandelsgeschäfte durchführen“
§ 8 Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen“
§ 9 Durchführung der Prüfung
§ 10 Schriftliche Prüfung
§ 11 Mündliche Prüfung
§ 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 13 Bewerten der Prüfungsleistungen und Ermittlung der Gesamtnote
§ 14 Bestehen der Prüfung und Zeugnis
§ 15 Wiederholung
§ 16 Ausbildereignung
§ 17 Übergangsvorschriften
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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