Außenwirtschaftsfachwirtprüfungsverordnung (AWPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft und Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft

Ausfertigungsdatum: 05.06.2017


§ 4 AWPrV Handlungsbereiche

Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

1.
International Business Management umsetzen,
2.
Risk- und Changemanagement sicherstellen,
3.
Außenhandelsgeschäfte durchführen und
4.
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.