(AtStrlSVDBest)
Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz

Ausfertigungsdatum: 11.10.1984


§ 7 AtStrlSVDBest Zustimmung zum Projekt

Projekte für Gebäude, Räume und Anlagen, in denen ein Einsatz von Strahleneinrichtungen oder ein Verkehr mit radioaktiven Stoffen vorgesehen ist, bedürfen der Zustimmung. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1.
Erläuterung des Arbeitsvorhabens und der Arbeitstechnologie,
2.
bauliche Erläuterungen,
3.
strahlenschutztechnische und sicherheitstechnische Erläuterungen,
4.
Strahlenschutzberechnungen,
5.
Angaben über Art, Aktivität oder Menge der radioaktiven Stoffe oder Angaben über Art der Strahleneinrichtungen und deren Betriebsparameter,
6.
zeichnerische Unterlagen, wie Lageplan, Grundrisse oder Schnitte, sowie Angaben zur Belüftungs- und Entlüftungsführung, Wasser- und Abwasserführung, über Überwachungseinrichtungen und sonstige Ausrüstungsgegenstände,
7.
Nachweis über die Gewährleistung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes.
Das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz kann weitere Unterlagen insbesondere zur Optimierung von Strahlenschutzmaßnahmen fordern. Die Unterlagen sind in doppelter Ausfertigung beim Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz einzureichen, bei dem ein Exemplar der Unterlagen verbleibt.