(AtStrlSVDBest)
Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz

Ausfertigungsdatum: 11.10.1984


§ 6 AtStrlSVDBest Zustimmung zur Aufgabenstellung

(1) Aufgabenstellungen zur Vorbereitung von Investitionen für Gebäude, Räume und Anlagen, in denen ein Einsatz von Strahleneinrichtungen oder ein Verkehr mit radioaktiven Stoffen vorgesehen ist, bedürfen der Zustimmung.

(2) Art und Umfang der für die Zustimmung beizubringenden Unterlagen werden durch das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz festgelegt.