Ausfertigungsdatum: 11.10.1984
Über die Rechtfertigung einer Art der Anwendung der Atomenergie wird auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften für die Vorbereitung eines Investitionsvorhabens, einer Produktionsaufnahme oder eines Imports entschieden. Die dabei zu berücksichtigenden Strahlengefährdungen werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens vom Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz beurteilt. Ist keine Zulassung vorgesehen, erfolgt die Beurteilung im Rahmen der Erteilung der Genehmigung.