Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AntarktUmwSchProtAG)
Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag

Ausfertigungsdatum: 22.09.1994


§ 26 AntarktUmwSchProtAG Abfallagerung

Alle aus der Antarktis zu entfernenden oder anderweitig zu entsorgenden Abfälle sind so zu lagern, daß sie nicht in die Umwelt gelangen können.