Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AntarktUmwSchProtAG)
Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag

Ausfertigungsdatum: 22.09.1994


§ 25 AntarktUmwSchProtAG Feldlager

In Feldlagern erzeugte Abfälle sind soweit irgend möglich zu den Unterstützungsstationen oder -schiffen zur Entsorgung zu bringen.