Urteile & Gesetze
Neues
  1. Home
  2. Gesetze
  3. AGeV

Alkoholhaltige Getränke-Verordnung (AGeV)
Verordnung über bestimmte alkoholhaltige Getränke


Ausfertigungsdatum: 29.01.1998

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 30.6.2003 I 1255;

Erster Abschnitt Spirituosen
§ 1 Weinbrand oder Brandy
§ 2 Deutscher Weinbrand
§ 3 Hinweise auf das Alter
§ 4 Antrag auf Erteilung einer Prüfungsnummer
§ 5 Prüfungsverfahren
§ 6 Angabe der Prüfungsnummer
§ 7 (weggefallen)
§ 8 Zuckerung von bestimmten Spirituosen
§ 9 Spirituosen mit geographischen Angaben
§ 9a Korn oder Kornbrand
Zweiter Abschnitt Weinähnliche, perlweinähnliche und schaumweinähnliche Getränke und hieraus weiterverarbeitete alkoholhaltige Getränke
§ 10 Begriffsbestimmungen
§ 11 Kennzeichnung
Dritter Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
§ 12 Straftaten
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 14 Übergangsbestimmungen
§ 15 (Inkrafttreten)
Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1) Antrag auf Erteilung einer Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand
Anlage 2 (zu § 5 Abs. 2) Bewertungsschema für Deutschen Weinbrand
Anlage 3 (zu § 5 Abs. 3 Nr. 1) Abkürzungen der Bundesländer
Anlage 4 (zu § 9 und § 9a Abs. 2) Spirituosen mit geographischen Angaben

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz