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Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern


Ausfertigungsdatum: 02.07.1976

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 22.12.2001; 2002 I 354;

Erster Abschnitt Adoptionsvermittlung
§ 1 Adoptionsvermittlung
§ 2 Adoptionsvermittlungsstellen
§ 2a Internationale Adoptionsvermittlung
§ 3 Persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeiter
§ 4 Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle
§ 5 Vermittlungsverbote
§ 6 Adoptionsanzeigen
§ 7 Vorbereitung der Vermittlung
§ 8 Beginn der Adoptionspflege
§ 9 Adoptionsbegleitung
§ 9a Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle
§ 9b Vermittlungsakten
§ 9c Durchführungsbestimmungen
§ 9d Datenschutz
§ 10 Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
§ 11 Aufgaben der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
§ 12
§ 13 Ausstattung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
Zweiter Abschnitt Ersatzmutterschaft
§ 13a Ersatzmutter
§ 13b Ersatzmuttervermittlung
§ 13c Verbot der Ersatzmuttervermittlung
§ 13d Anzeigenverbot
Dritter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 14 Bußgeldvorschriften
§ 14a
§ 14b Strafvorschriften gegen Ersatzmuttervermittlung
Vierter Abschnitt Übergangsvorschriften
§ 15 Weitergeltung der Berechtigung zur Adoptionsvermittlung
§ 16 Anzuwendendes Recht
(XXXX) §§ 17 bis 22 (weggefallen)

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