Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern

Ausfertigungsdatum: 02.07.1976


§ 13c AdVermiG Verbot der Ersatzmuttervermittlung

Die Ersatzmuttervermittlung ist untersagt.