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Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung (AdLDAV)
Verordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte


Ausfertigungsdatum: 02.12.2002

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 439 V v. 31.8.2015 I 1474

Eingangsformel
§ 1 Datenabgleich durch Vermittlungsstellen, einzubeziehende Personen
§ 2 (weggefallen)
§ 3 Datenübermittlung an die Vermittlungsstellen
§ 4 Datenabgleich
§ 5 Rückübermittlung an die landwirtschaftliche Alterskasse
§ 6 Anfragedatensatz
§ 7 Verfahren der Datenübermittlung
§ 8 Übermittlung durch Datenfernübertragung
§ 9 (weggefallen)
§ 10 (weggefallen)
§ 11 Inkrafttreten
Schlussformel

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