Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost


Ausfertigungsdatum: 27.09.2017

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 27.9.2017 I 3465

Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost auf und in Böden
Abschnitt 4 Anzeige- und Lieferscheinverfahren
Teil 3 Anforderungen an die regelmäßige Qualitätssicherung
Abschnitt 1 Träger der Qualitätssicherung
Abschnitt 2 Qualitätszeichennehmer
Abschnitt 3 Fortlaufende Überwachung nach Erteilung des Qualitätszeichens
Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen zur Probenuntersuchung und zur Registerführung
Teil 5 Schlussbestimmungen