Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 27.9.2017 I 3465
Teil 1  Allgemeine Vorschriften
Teil 2  Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost auf und in Böden
Abschnitt 4  Anzeige- und Lieferscheinverfahren
Teil 3  Anforderungen an die regelmäßige Qualitätssicherung
Abschnitt 1  Träger der Qualitätssicherung
Abschnitt 2  Qualitätszeichennehmer
Abschnitt 3  Fortlaufende Überwachung nach Erteilung des Qualitätszeichens
Teil 4  Gemeinsame Bestimmungen zur Probenuntersuchung und zur Registerführung
Teil 5  Schlussbestimmungen