(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4050)
Die Lehrgänge sollen Grundkenntnisse über folgende Bereiche vermitteln:
- 1.
-
das
Kreislaufwirtschaftsgesetz, insbesondere
- a)
-
den Anwendungsbereich,
- b)
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die wichtigsten Begriffsbestimmungen,
- c)
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die Abfallhierarchie,
- d)
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die Grundpflichten (Vermeiden, Verwerten, Beseitigen),
- e)
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die Getrennthaltungspflichten und Vermischungsverbote,
- f)
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das Verhältnis des Abfallrechts zum Immissionsschutzrecht,
- g)
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das Verhältnis des Abfallrechts zum Chemikalienrecht,
- h)
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die Überlassungspflichten,
- i)
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das Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen,
- j)
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die Beauftragung Dritter,
- k)
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die Register- und Nachweispflichten,
- l)
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das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen,
- m)
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die Kennzeichnung von Fahrzeugen und
- n)
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die Bußgeldvorschriften,
- 2.
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die auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen, insbesondere
- a)
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diese Verordnung,
- b)
-
- c)
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- d)
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- 3.
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das Recht der Abfallverbringung,
- 4.
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Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen,
- 5.
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schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung,
- 6.
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sonstige Vorschriften des Umweltrechts, die im Zusammenhang mit der Sammlung, der Beförderung, dem Handeln oder dem Makeln von Abfällen von Bedeutung sind,
- 7.
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Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht sowie
- 8.
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Vorschriften der betrieblichen Haftung.