Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV)
Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Ausfertigungsdatum: 30.07.1993
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 28.4.2015 I 670
Abschnitt 1 Bestellung von Beauftragten
Abschnitt 2 Fachkunde und Zuverlässigkeit von
Beauftragten
Abschnitt 3 Schlußvorschriften