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(2. ProdSV)
Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug)


Ausfertigungsdatum: 07.07.2011

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 9.7.2018 I 1093

Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Pflichten der Hersteller
§ 4 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten der Hersteller
§ 5 Pflichten des Bevollmächtigten
§ 6 Pflichten der Einführer
§ 7 Pflichten der Händler
§ 8 Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
§ 9 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
§ 10 Wesentliche Sicherheitsanforderungen
§ 11 Warnhinweise
§ 12 EG-Konformitätserklärung
§ 13 CE-Kennzeichnung
§ 14 Sicherheitsbewertung
§ 15 Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren
§ 16 EG-Baumusterprüfung
§ 17 Technische Unterlagen
§ 18 Vorsorgeprinzip
§ 19 Anweisungen an notifizierte Konformitätsbewertungsstellen
§ 20 Behandlung von Spielzeug, mit dem ein Risiko verbunden ist
§ 21 Informationsaustausch
§ 22 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 23 Übergangvorschriften
§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

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