Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV)
Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes sowie zur Durchführung des automatisierten Abrufs von Daten durch das Bundesverwaltungsamt gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative


Ausfertigungsdatum: 01.12.2014

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 18.7.2017 I 2732