Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Ausfertigungsdatum: 10.12.1990
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 24.3.2017 I 656
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Errichtung und Betrieb
Dritter Abschnitt Anforderungen an
Altanlagen
Vierter Abschnitt Eigenkontrolle und
Überwachung
Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften