(1. SprengV)
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz


Ausfertigungsdatum: 23.11.1977

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 31.1.1991 I 169;

Abschnitt I Anwendungsbereich des Gesetzes
Abschnitt II Anforderungen an Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör
Abschnitt III Verfahren bei der Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen oder von Sprengzubehör; Führen von Listen durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Abschnitt IV Allgemeine Vorschriften über die Kennzeichnung, die Verpackung und das Überlassen an andere
Abschnitt V Vertrieb, Überlassen und Verwenden pyrotechnischer Gegenstände
Abschnitt VI Sonstige Vorschriften über explosionsgefährliche Stoffe
Abschnitt VII Fachkunde und Prüfungsverfahren
Abschnitt VIII Staatlich anerkannte Lehrgänge
Abschnitt IX Beseitigung von Zugangsbeschränkungen, Nachweis der Fachkunde
Abschnitt X Führung, Inhalt, Aufbewahrung und Vorlage des Verzeichnisses nach § 16 des Gesetzes
Abschnitt XI Sachverständigenausschuß
Abschnitt XII Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt XIII Übergangs- und Schlußvorschriften