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Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV)
Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden


Ausfertigungsdatum: 01.12.2014

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28.3.2019 I 410

Eingangsformel
§ 1 Allgemeines
§ 2 Verfahren der Datenübermittlung
§ 3 Standards der Datenübermittlung
§ 4 Automatisiertes Abrufverfahren zur Anmeldung
§ 5 Organisation und Technik des automatisierten Abrufverfahrens zur Anmeldung
§ 6 Rückmeldung
§ 7 Auswertung der Rückmeldung
§ 8 Fortschreibung der Daten
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

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