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Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV)
Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden

Ausfertigungsdatum: 01.12.2014


Schlussformel 1. BMeldDÜV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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