...Die Angabe im Urteilstatbestand, bei der A-KG habe es sich um eine "Holdinggesellschaft" gehandelt, in der die Klägerin "aufgrund der Gesellschaftsverträge eine beherrschende Stellung innegehabt" habe, besagt nichts über ein Agieren der A-KG als geschäftsleitende Holding hinsichtlich der drei Beteiligungsgesellschaften. 22 bbb) Ob die A-KG außer dem Halten der Kapitalgesellschaftsbeteiligungen noch...