...Senat V R 48/16 Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens Ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsportes, insbesondere des IPSC-Schießens besteht, erfüllt (entgegen Ziffer 6 AEAO zu § 52 AO) die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellung der Gemeinnützigkeit . Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 4....