...Zur Geltendmachung ist in tatsächlicher Hinsicht erforderlich, aber auch ausreichend, dass er Tatsachen vorträgt, die es denkbar und möglich erscheinen lassen, dass er durch den Verwaltungsakt in einer eigenen rechtlich geschützten Position beeinträchtigt ist (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 - 11 A 100.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 18 S. 70)....