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Urteile für Geltendmachung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 26/14 R
2012-01-17
BAG 3. Senat
...Durch die Verwirkung wird lediglich die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen. Sie dient dem Vertrauensschutz ( BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 37, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121; 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - Rn. 32, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113). Deshalb kann allein der Zeitablauf nicht zur Verwirkung eines Rechts führen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 556/09
2013-11-28
BSG 3. Senat
...Sie sei ermächtigt, alle aus ihrer Sicht notwendigen Schritte nach eigenem Ermessen durchzuführen, wozu auch der Einzug von Forderungen sowie die gerichtliche Geltendmachung von Auskunfts- und Zahlungsansprüchen im eigenen Namen gehörten. Alle evtl Erstattungsansprüche gegen Optiker in Nordrhein-Westfalen seien an sie - die Klägerin - abgetreten....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 24/12 R
...Das erlaubt die Geltendmachung von Verzugszinsansprüchen für die Dauer des Zahlungsverbots. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25. April 2012 aufgehoben. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 5. August 2011 wird zurückgewiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 227/12
...Mit ihr wird die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen. Sie beruht auf dem Gedanken des Vertrauensschutzes und trägt dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit Rechnung....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 338/16
2011-12-14
BAG 4. Senat
...Bis zur Geltendmachung mit im April 2008 sei er fast neun Monate untätig geblieben, auch trotz monatlicher Vergütungsabrechnungen, aus denen die wirtschaftlichen Nachteile der Anwendung des UTV anstatt der Tarifverträge der DT AG deutlich abzulesen gewesen seien. Unzulässig sei die Klage auch, weil sie keine Klarheit schaffe, welche Tarifverträge der DT AG anwendbar seien....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 180/10
2018-09-25
BAG 8. Senat
...Ausgeschlossen durch § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist darüber hinaus die Geltendmachung eines Verdienstausfalls (vgl. etwa GMP/Germelmann/Künzl 9. Aufl. § 12a Rn. 16; Schleusener/Kühn NZA 2008, 147, 148)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 70/18
...Es handelt sich damit um einen Anspruch eigener Art, der der Gesellschaft erst letztrangig nach Geltendmachung mehrerer anderer Ansprüche bzw. nach Verwertungsversuchen zusteht und der angesichts dessen hinsichtlich der Verjährung nicht einfach mit der Primärforderung gleichgesetzt werden kann. 61 So gehen etwa auch die Befürworter einer analogen Anwendung von § 19 Abs. 6 GmbHG auf § 24 GmbHG davon...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 312/16
...Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt.“ 4 Nachdem es am 27. Oktober 2008 und am 31. Oktober 2008 noch zwei Telefongespräche zwischen dem Geschäftsführer der Klägerin und der Beklagten gegeben hatte, warf die Beklagte am 31....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 645/09
...Durch die Verwirkung wird lediglich die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen. Sie dient dem Vertrauensschutz ( BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 37, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121; 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - Rn. 32, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113). Deshalb kann allein der Zeitablauf nicht zur Verwirkung eines Rechts führen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 555/09
...Ausgeschlossen durch § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist darüber hinaus die Geltendmachung eines Verdienstausfalls (vgl. etwa GMP/Germelmann/Künzl 9. Aufl. § 12a Rn. 16; Schleusener/Kühn NZA 2008, 147, 148)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 26/18
...Gegenüber diesem Vorbringen hat sich die Beklagte mit einem schlichten Bestreiten eines Betriebsübergangs und der Geltendmachung, der Kläger habe im Hinblick auf den Betriebsübergang nicht hinreichend substantiiert vorgetragen, verteidigt. Dies reicht nicht aus. 39 b) Noch nicht abschließend beurteilt werden kann, ob der Kläger dem übertragenen Betriebsteil in G überhaupt angehörte....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 225/08
2018-01-25
BAG 8. Senat
...Mit ihr wird die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen. Sie beruht auf dem Gedanken des Vertrauensschutzes und trägt dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit Rechnung....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 615/16
2018-09-25
BAG 8. Senat
...Ausgeschlossen durch § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist darüber hinaus die Geltendmachung eines Verdienstausfalls (vgl. etwa GMP/Germelmann/Künzl 9. Aufl. § 12a Rn. 16; Schleusener/Kühn NZA 2008, 147, 148)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 27/18
2017-08-30
BAG 4. Senat
...Das Recht des Klägers ist entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht verwirkt. 71 a) Mit der Verwirkung als Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) wird eine illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 61/14
...Mit ihr wird die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen. Sie beruht auf dem Gedanken des Vertrauensschutzes und trägt dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit Rechnung....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 614/16
...Bis zur Geltendmachung im April 2008 sei sie fast neun Monate untätig geblieben, auch trotz monatlicher Vergütungsabrechnungen, aus denen die wirtschaftlichen Nachteile der Anwendung des UTV anstatt der Tarifverträge der DT AG deutlich abzulesen gewesen seien. Unzulässig sei die Klage auch, weil sie keine Klarheit schaffe, welche Tarifverträge der DT AG anwendbar seien....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 179/10
...Überdies sei die Geltendmachung von Rückgabeansprüchen unwirtschaftlich gewesen, wenn der neue Unternehmensträger im späteren Beitrittsgebiet ansässig gewesen sei oder sich das wesentliche Betriebsvermögen dort befunden habe. 20 Die Beigeladene hat keinen Antrag gestellt. 21 Die Revision ist begründet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 10/16