...Dass die Schlussrechnung hinsichtlich bestimmter Teile prüfbar wäre, hat das Berufungsgericht nicht festgestellt. 14 Demnach kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht ohne den Gehörsverstoß die Restwerklohnforderung für nicht fällig gehalten hätte, so dass die Klage als derzeit unbegründet abzuweisen gewesen wäre und das Berufungsgericht ihr nicht in Höhe von 200.643,44 € nebst Zinsen...