...Soweit das LSG hinsichtlich des Verfahrensendes durch den Beschluss vom 16.12.2011 eine Verzögerungsrüge für erforderlich gehalten habe, sei zu berücksichtigen, das ihm, dem Kläger, der 3. Senat des LSG mit Schreiben vom 1.8.2011 mitgeteilt habe, über die anhängige Nichtigkeitsfeststellungsklage werde demnächst entschieden....