...W 22) und für die Zeit danach (Anlagen W 29, W 33) untermauert. 41 bbb) Soweit die Inhaberin der jüngeren Marke den Benutzungsumfang als zu gering für die Glaubhaftmachung einer ernsthaften Benutzung ansieht, vermag der Senat dem nicht zu folgen. 42 (1) Eine Marke wird ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion – die Ursprungsidentität der Waren, für die sie eingetragen ist, zu garantieren...