...Das zeige sich auch daran, dass 17 seiner insgesamt 38 Mitglieder kein Motorrad auf ihren Namen angemeldet hätten und 14 % der Mitglieder keinen Führerschein zum Motorradfahren besäßen. Der Vereinszweck sei, den Mitgliedern umfassende Hilfestellung zu den von ihnen begangenen Straftaten zu bieten....
Urteile
Bundesverfassungsgericht
1 BvR 1474/12, 1 BvR 670/13, 1 BvR 57/14
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