...Juni 2008 entschieden, dass der Aufnahmemitgliedstaat nicht zur Anerkennung der Fahrerlaubnis verpflichtet sei, wenn auf der Grundlage von Angaben im Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststehe, dass sein Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung des neuen Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat gehabt habe...