...Für die Fristberechnung des § 148 BGB gelten nach § 186 BGB die Bestimmungen der §§ 187 bis 193 BGB. Eine nach Tagen bestimmte Frist endet daher mit Ablauf des letzten Tages der Frist, § 188 Abs. 1 BGB. Der Antragende kann eine von ihm gesetzte Frist nur durch Vereinbarung mit dem anderen abkürzen. Eine einseitige Abkürzungsbefugnis steht ihm nicht zu ( Palandt/Ellenberger 69....