...Die Tore und Zaunfelder 25 bis 35, die bisher noch keine Schäden aufweisen, wurden in die Sanierung nicht einbezogen. 5 Der Kläger hat die Beklagte auf Freistellung von den Kosten der bereits erfolgten Mängelbeseitigung in Anspruch genommen und die Feststellung begehrt, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihn bis 30. Juli 2010 von weiteren Schadensersatzansprüchen freizustellen, die von der P....