...Der Verzicht auf eine weitere Sachverhaltsaufklärung führe in Fällen, in denen - wie hier - beide Elternteile und das Kind die beantragte Sorgerechtsentscheidung wünschten, weil sie sich hiervon eine bessere Förderung des Kindes versprächen, nicht zu einer verfahrensrechtlichen Verletzung des ordre public. Ein materiellrechtlicher Verstoß gegen den ordre public liege ebenfalls nicht vor....