...Zweck des § 45 FGO ist es insoweit, das Vorverfahren entbehrlich zu machen, wenn von diesem eine Förderung des Verfahrens nicht mehr zu erwarten ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. August 1973 VII B 39/72, BFHE 110, 179, BStBl II 1973, 852). Eine Sprungklage kann deshalb nicht neben einem Einspruch erhoben werden und umgekehrt (Senatsurteil vom 23....