...Sonderzahlung 2011 um 240,00 Euro erhöhte, betrug die nach § 6c Abs. 5 Satz 3 SGB II auszugleichende Differenz für Januar 2011 lediglich 50,32 Euro, während sie sich in den Folgemonaten auf die Differenz zwischen dem gesicherten Entgeltanspruch Dezember 2010 und dem (geringeren) jeweiligen monatlichen Entgeltanspruch belief. 21 c) Zu Unrecht meint die Revision, die auf die Sonderzahlung gerichtete Forderung...