...Unter C IV 4 - Allgemeine Regelungen - heißt es im Plan: „… a) Soweit in diesem Insolvenzplan von der Forderung eines Gläubigers gesprochen wird, ist immer die einzelne zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung gemeint, unabhängig von dem Rechtsgrund. b) Teilweise oder vollständig bestrittene Forderungen werden durch eine Rückstellung wie festgestellte Forderungen behandelt, soweit ein Feststellungsrechtsstreit...